Informationen für Dienstleister, Lieferanten und Nachunternehmer

Die guten und auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehungen zu unseren Dienstleistern, Lieferanten und Nachunternehmern sind wesentlicher Bestandteil des Unternehmenserfolgs der Apleona Gruppe. Durch diese partnerschaftliche Zusammenarbeit stellen wir die Qualität, Flexibilität und Innovationsfähigkeit sicher, die von unseren Kunden und Geschäftspartnern erwartet wird.

Für die langfristige Zusammenarbeit mit unseren Dienstleistern, Lieferanten und Nachunternehmern stellen wir besondere Anforderungen, die wir in unseren unternehmerischen Grundsätzen, in schriftlicher Form transparent festgehalten haben. Sie beschreiben unsere Haltung zu verschiedenen Themen sowie unsere Erwartungen gegenüber unseren Dienstleistern, Lieferanten und Nachunternehmern.

Für die Apleona Gruppe ist es unabdingbar, dass ihre Dienstleister, Lieferanten und Nachunternehmer im Einvernehmen mit diesen unternehmerischen Grundsätzen handeln.

Nachstehend finden Sie Informationen für Dienstleister, Lieferanten und Nachunternehmer als pdf-Download:

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Hier können Sie die aktuellen Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Apleona Gruppe herunterladen.

Diese gelten immer dann, wenn die Apleona Gruppe und der Dienstleister/Lieferant/Nachunternehmer einen Vertrag/ eine Vereinbarung über die Lieferung einer Ware und/oder die Erbringung einer Leistung vereinbart haben. In unseren Verträgen bzw. Vereinbarungen wird grundsätzlich auf die Gültigkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.

Nachunternehmerbedingungen für Allgemeine Gebäudedienstleistungen

Hier können Sie die aktuellen Allgemeine Bedingungen für Nachunternehmer für Gebäudedienstleistungen (NUB GDL) der Apleona Gruppe herunterladen.

Diese gelten immer dann, wenn die Apleona Gruppe und der Dienstleister/Lieferant/Nachunternehmer einen Vertrag/ eine Vereinbarung über die Lieferung einer Ware und/oder die Erbringung einer Leistung vereinbart haben. In unseren Verträgen bzw. Vereinbarungen wird grundsätzlich auf die Gültigkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.

Nachunternehmerbedingungen für Gebäudedienstleistungs-Kleinaufträge

Hier können Sie die aktuellen Vertragsbedingungen für Nachunternehmer für Kleinaufträge für Gebäudedienstleistungen (NUB KA) der Apleona Gruppe herunterladen.

Diese gelten immer dann, wenn die Apleona Gruppe und der Dienstleister/Lieferant/Nachunternehmer einen Vertrag/ eine Vereinbarung über die Lieferung einer Ware und/oder die Erbringung einer Leistung vereinbart haben. In unseren Verträgen bzw. Vereinbarungen wird grundsätzlich auf die Gültigkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.

Nachunternehmerbedingungen für Baudienstleistungen

Hier können Sie die aktuellen Vertragsbedingungen für Nachunternehmer für Bauleistungen (NUB BAU) der Apleona Gruppe herunterladen.

Diese gelten immer dann, wenn die Apleona Gruppe und der Dienstleister/Lieferant/Nachunternehmer einen Vertrag/ eine Vereinbarung über die Lieferung einer Ware und/oder die Erbringung einer Leistung vereinbart haben. In unseren Verträgen bzw. Vereinbarungen wird grundsätzlich auf die Gültigkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.

Verhaltenskodex für Nachunternehmer und Lieferanten

Hier können Sie den aktuellen Verhaltenskodex für Dienstleister, Nachunternehmer und Lieferanten der Apleona Gruppe herunterladen.

Apleona erwartet Integrität und ein gesetzestreues, ethisches Verhalten, das den Prinzipien der Global Compact-Initiative und den nachgenannten Mindeststandards entspricht.

Verpflichtungserklärung zur Lieferkettensorgfaltspflicht

Hier können Sie die aktuelle Verpflichtungserklärung zur Lieferkettensorgfaltspflicht der Apleona Gruppe herunterladen.

Apleona erwartet von Vertragspartnern, dass in Bezug auf die Vertragsdurchführung auch in den entsprechenden Liefer- und Leistungsketten geltendes Recht eingehalten wird, einschließlich der geltenden internationalen Abkommen zu Menschenrechten und Umweltschutz.

HSEQ-Vorschriften für Fremdfirmen

Hier können Sie die aktuellen HSEQ-Vorschriften für Fremdfirmen in Bezug auf Arbeits-, Gesundheits-, Umweltschutz und Qualität herunterladen.

Apleona erwartet von Fremdfirmen, die für oder im Auftrag von Apleona tätig sind, diese Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, um die Sicherheit für Mensch, Umwelt und Betrieb zu gewährleisten.

Lieferantenbedingungen zur Informationssicherheit

Apleona erwartet von Vertragspartnern einen sicheren Umgang mit schützenswerten Informationen. Die ergänzenden Vertragsbedingungen gelten immer dann, wenn ein Dienstleister / Lieferant / Nachunternehmer Zugriff auf nicht-öffentliche Informationen hat oder diese im Auftrag verarbeitet.

Ansprechpartner

Sascha Kwiatkowski
Chief Procurement Officer (CPO)
An der Gehespitz 50
63263Neu-Isenburg