Digital Services Act (DSA)

1. Der Digital Services Act

Der Digital Services Act bildet zusammen mit dem Digital Market Act ein einheitliches Regelwerk, das in der gesamten EU gilt. Sie haben zwei Hauptziele:

  • Schaffung eines sichereren digitalen Raums, in dem die Grundrechte aller Nutzer digitaler Dienste geschützt sind;
  • Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen zur Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowohl im europäischen Binnenmarkt als auch weltweit.

2. Adressatenkreis des Digital Services Act

Der DSA richtet sich an Anbieter von Vermittlungsdiensten und geht von Anbietern von einfachen Websites über Internetinfrastrukturdienste bis hin zu Online-Plattformen.

Der DSA gilt auf Grundlage eines abgestuften Regulierungssystems konkret für

  • reine Durchleitungsdienste wie z.B. Internet-Austauschknoten, Wireless Access Points (drahtlose Zugangspunkte), virtuelle private Netze und DNS-Dienste.
  • Caching-Dienste, wie z.B. Content Delivery Networks, Reverse Proxies und Content Adaptation Proxies.
  • Hosting-Dienste, wie z.B. Cloud Computing und Webhosting.
  • Online-Plattformen, wie z.B. soziale Netzwerke und Online-Marktplätze.
  • Online-Suchmaschinen.

Der Adressatenkreis ist damit denkbar weit gefasst und schließt im Wesentlichen nur Dienste aus, die in nicht-digitaler Form, unter physisch anwesenden Personen oder ohne individuellen Abruf erbracht werden. Daher fallen auch die durch Apleona erbrachten Online-Dienste unter den Anwendungsbereich der DSA.

Der Digital Services Act sieht vor, dass Anbieter von Vermittlungsdiensten ihren Nutzern eine Möglichkeit zur Verfügung stellen, über die ein Nutzer des Dienstes mit dem Anbieter in Kontakt treten können. Die unten genannten Kontaktmöglichkeiten stellen Single Point of Contact im Sinne von Art. 11 und 12 DSA dar. Nutzer können hierüber mit uns in Verbindung treten, wenn der Nutzer:

  • einzelne Inhalte als unzulässig ansieht und er uns darüber informieren will, oder
  • gegen Maßnahmen (wie bspw. Sperrungen von Inhalten oder Konten) gegen uns vorgehen möchte.

3. ZUGANG ZUM BESCHWERDEVERFAHREN

Um Beschäftigten der Apleona Gruppe und den Beschäftigten unserer Lieferanten die Gelegenheit zu geben, Beschwerden zu den oben genannten Themenfeldern zu melden, haben wir ein zentrales Beschwerdeverfahren eingerichtet. Sie können sich per E-Mail sowie per Briefpost an uns wenden.

4. KONTAKTAUFNAHME

Für das Einreichen von Hinweisen und Beschwerden steht die folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: digitalservicesact@apleona.com

Alternativ können Sie uns auch einen Brief schreiben gerichtet an:

Apleona GmbH
Bereich Compliance
An der Gehespitz 50
63263 Neu-Isenburg