Apleona Compliance Communications

Apleona verfügt über ein eigenes Compliance Hinweisgebersystem (APLEONA Compliance Communications). Neben Deutsch und Englisch steht es auch in den Sprachen Arabisch, Chinesisch, Tschechisch, Niederländisch, Finnisch, Französisch, Ungarisch, Italienisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Kroatisch, Slowakisch, Spanisch, Schwedisch und Türkisch zur Verfügung.

Bitte nutzen Sie den folgenden Zugangslink:

https://www.bkms-system.net/

LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)

1. Das deutsche LkSG - Ihre Rechte

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, über die gesamte Lieferkette hinweg auf die Einhaltung von hohen Standards zu Menschenrechten und Umweltschutz zu achten. Apleona ist schon 2017 der Initiative United Nations Global Compact (UNGC) beigetreten und unterstützt die dort formulierten zehn universellen Ziele, wie unter anderen auch die Einhaltung von Menschenrechten. Der UNGC ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. In der Apleona Gruppe haben wir für alle Apleona Mitarbeiter und für die Beschäftigten unserer Lieferanten wichtige Informationen zu Ihren Rechten und Handlungsmöglichkeiten zusammengestellt, um Verletzungen von Menschenrechten zu melden.

Bitte informieren Sie sich hier umfassend über unsere Konzerngrundsätzen zu den Menschenrechten und die Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren.

2. Zugang zum Beschwerdeverfahren

Um Beschäftigten der Apleona Gruppe und den Beschäftigten unserer Lieferanten die Gelegenheit zu geben, Menschenrechtsverletzungen zu melden, haben wir ein zentrales Beschwerdeverfahren eingerichtet. Sie können sich per E-Mail, per Briefpost sowie über unser Hinweisgeberportal Compliance Communication an uns wenden.

3. Kontaktaufnahme

Für das Einreichen von Hinweisen und Beschwerden stehen folgende E-Mail-Adressen zur Verfügung:
a) deutsch: lieferkettensorgfaltspflichten@apleona.com
b) englisch: supply-chain-due-diligence@apleona.com

Online:

über unser Hinweisgeberportal Compliance Communication(siehe oben)

Alternativ können Sie uns auch einen Brief schreiben gerichtet an
Apleona GmbH
Bereich Compliance/Menschenrechte
An der Gehespitz 50
63263 Neu-Isenburg

Menschenrechte

1. Menschenrechte allgemein

„Menschenrechte sind die grundlegenden Rechte, auf die alle Menschen einen Anspruch haben. Verschiedene moralische, rechtliche und philosophische Normen beruhen auf der Prämisse, dass Menschenrechte über Gesetzen oder kulturellen Traditionen stehen. Diesen Vorrang der Menschenrechte hat die internationale Gemeinschaft in der Internationalen Menschenrechtscharta (englisch: International Bill of Human Rights) und den zentralen Menschenrechtsinstrumenten (...) unterstrichen.“ (vgl. DIN ISO 26000, Seite 40f).

Die Internationale Menschenrechtscharta besteht aus den folgenden Teilen:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (sie fordert jede Einzelperson und alle Organe der Gesellschaft auf, dazu beizutragen, die Einhaltung der Menschenrechte zu gewährleisten)
  • Internationaler Pakt über Bürgerrechte und Politische Rechte (z. B. Recht auf Leben und Freiheit, Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz, Recht auf freie Meinungsäußerung, etc.)
  • Internationaler Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (z. B. Recht auf Arbeit, Recht auf Nahrung, Recht auf das jeweils erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, Recht auf Bildung, Recht auf soziale Sicherheit, etc.)
  • Fakultativprotokolle der beiden vorgenannten Pakte (u.a. Abschaffung der Todesstrafe)
  • Sieben Menschenrechtsinstrumente (z. B. Beseitigung von Rassendiskriminierung, Beseitigung der Diskriminierung der Frau, Vorbeugung und Beseitigung von Folter oder unmenschlichen Strafen, Rechte des Kindes, Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie, Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmern und ihrer Familienangehörigen, Schutz aller Personen vor erzwungenem Verschwinden, Rechte von Menschen mit Behinderungen

2. Menschenrechte bei Apleona

Apleona ist seit September 2017 Mitglied im UN Global Compact und hat sich unter anderen auch zur Einhaltung und Förderung der Menschenrechte wie folgt verpflichtet:

  1. Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten.
  2. Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

Link zur Mitgliedschaft: unglobalcompact.org/what-is-gc/participants/120401

Apleona bekennt sich zur umfassenden Achtung der Menschenrechte und übernimmt Verantwortung innerhalb ihrer Wertschöpfungskette. Wir werden die Risiken im eigenen Geschäftsbetrieb und bei unseren Lieferanten analysieren und wirksame Maßnahmen zur Sicherstellung der Menschenrechte ergreifen. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung von

  • Sozialstandards (Gewaltfreiheit, Chancengleichheit, Gesundheitsschutz, Weiterbildung, etc.),
  • Arbeitsstandards (Mindestalter, Löhne, Arbeits- und Pausenzeiten, Arbeitssicherheit, etc.) sowie
  • Umweltstandards (Natur- und Umweltschutz, Abfallmanagement, etc.)

bei der Produktion von Waren und Dienstleistungen in Deutschland und Europa, aber auch in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Compliance Zertifikat

Apleona Compliance Management System (CMS) stellt ein regelkonformes und ethisch korrektes Verhalten des Konzerns, seiner einzelnen Gesellschaften, Organe, Organmitglieder und Mitarbeiter sicher.

Das CMS von Apleona wird kontinuierlich weiterentwickelt und sich ändernden tatsächlichen und regulatorischen Umständen und Risiken angepasst.

Das bestehende CMS von Apleona wurde nach Durchführung eines intensiven Auditierungsprozesses am Maßstab des international anerkannten Standards IDW PS 980 (Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen des Instituts der Wirtschaftsprüfer) im Sommer 2021 erneut durch das unabhängige Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft e.V. zertifiziert.

Das Zertifikat ist durch Auftraggeber, Kunden, Geschäftspartner und die interessierte Fachöffentlichkeit unter dem folgenden Link abrufbar:

Download

ICG Zertifikat

Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht

Konzerngrundsätze zu den Menschenrechten
Download

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren
Download

Konzerngrundsätze zur gesellschaftlichen Verantwortung
Download

Mitgliedschaft UN Global Compact
Link